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Ausgenommen hiervon sind alle Feiertage in Baden-Württemberg sowie Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.). 

 


 

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Elektronisch empfangene Rechnungen. Was sollten Mandanten damit tun? Nach unserer Erfahrung läuft es im Alltag so, dass die meisten Mandanten ihre elektronisch, zumeist per Email, empfangenen Rechnungen ausdrucken. Anschließend bearbeiten sie die Ausdrucke und archivieren sie zusammen mit den per Post erhaltenen Rechnungen. Schade, dass das nicht GoBD-konform ist. Warum das?! Die GoBD sind "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Wie Sie sicherlich wissen, werden darin gesammelte Richtlinien und Grundsätze beschrieben, wie eine ordnungsgemäße Buchführung und Datenarchivierung in einem Unternehmen auszusehen hat. Im Klartext bedeutet das für Ihre Klienten, dass die Aufbewahrung von digitalen Belegen auch digital, mit gewissen Auflagen und Einschränkungen, erfolgen muss. Die papierhaften Belege wiederum müssten allerdings in Papierform aufbewahrt werden. Was also soll man seinen Mandanten zum Umgang mit den Belegen raten?! Sie benötigen ein System, das die